Informationen für Patienten und Ärzte

 

 

Was macht ein Logopäde und wer braucht logopädische Behandlungen?

 

 

LogopädInnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell sind, sowie Hörstörungen.

 

Dies können sein:

  • Säuglinge und Kleinkinder mit fazio-oralen Problemen, Ess- und Trinkschwierigkeiten, Morbus Down, LKGS, zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen.
  • Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (wenn AVWS als Ursache).
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen z.B. Stottern.
  • Menschen mit Schädel- oder Hirnverletzungen z.B. nach Verkehrsunfällen
  • Erwachsene mit neurologischen oder internistischen Erkrankungen z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS oder Chorea Huntington.
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung (ErzieherInnen, LehrerInnen, Call-Center-Mitarbeiter, etc.).
  • Erwachsene nach Kehlkopfoperationen 

 

 

 

Wer stellt Verordnungen aus und wer trägt die Behandlungskosten?

 

Der erste Schritt zur Terminvereinbarung

Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden (Kinderarzt, Allgemeinmediziner, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde, etc.) und sollte so schnell wie möglich nach der medizinischen Untersuchung begonnen werden. Nach der Ausstellung des Rezepts sollte der erste Termin innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

 

Rufen Sie uns an, um einen ersten Termin zu vereinbaren.

Bei Fragen helfen wir auch gerne weiter, bevor Sie bezüglich der Verordnung den Arzt aufsuchen.

 

Zahlungen der Krankenkassen

Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die logopädische Behandlung vollständig. Erwachsene müssen 10€ Rezeptgebühr plus 10% der Behandlungskosten tragen, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.

 

Hausbesuche

Im Falle einer Mobilitätseinschränkung kommen wir gern zum Hausbesuch zu Ihnen.

Diese muss vom ausstellenden Arzt explizit auf dem Rezept verordnet werden.

 

 

 

 

Wie läuft die logopädische Therapie ab?

 

Im Erstgespräch erfolgt eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung, zugeschnitten auf den jeweiligen Überweisungsgrund. Nach der sorgfältigen Auswertung der Ergebnisse und Untersuchungen werden die Therapiebereiche und -ziele festgelegt.

 

Je nach Verordnung dauern jede weitere Therapieeinheit zwischen 30 bis 60 Minuten, 1- oder mehrmals pro Woche. 

Neben individuell zusammengestellten Übungen finden auch Gespräche bzw. Elterngespräche über den Therapieverlauf statt. Unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituationen des Patienten werden Sie zum selbstständigen häuslichen Üben angeleitet.

Kindern werden die therapeutischen Inhalte spielerisch vermittelt. 

 

Parallel zur Therapie findet immer eine Beratung im Sinne einer Aufklärung über die Ursachen und Auswirkungen der vorliegenden Störung statt. Außerdem werden die einzelnen Übungsbereiche genau erklärt und es werden gezielt Hinweise zum Umgang mit der Störung im Alltag gegeben. 

Besondere Beachtung findet der Einbezug der Angehörigen in die Therapie. Bei Kindertherapien werden die Eltern intensiv angeleitet, damit ein kontinuierliches Üben im Alltag möglich ist. 

 

Die Zusammenarbeit und der fachliche Austausch mit z.B. Ärzten, anderen Therapeuten, Heilpädagogen, ErzieherInnen und vor allem Lehrern ist ebenfalls ein sehr wichtiger und notwendiger Bestandteil der Therapie. 

 

 

 

 

Ausfüllhilfe für logopädische Verordnungen für Ärzte

 

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